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Den Rechtsanwälten stehen für ihre anwaltliche Tätigkeit Gebühren nach Maßgabe des Rechts- anwaltsvergütungsgesetzes - RVG - zu. Im RVG ist gesetzlich geregelt, wie hoch das Honorar sein darf, aber auch mindestens sein muss. Die Gebühren sind je nach Rechtsgebiet und Tätigkeit unterschiedlich. In zivilrechtlichen Angelegenheiten richtet sich die Höhe des Honorars nach dem Streitwert und der jeweils vom Anwalt auszuführenden Tätigkeit (außergerichtliche Vertretung, Klageerhebung, Gerichtstermin, Beweisverfahren etc.).

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